Veröffentlicht am März 15, 2024

Die Umsetzung der Mehrwegpflicht ist weniger eine Belastung als eine strategische Chance für Ihren Gastronomiebetrieb.

  • Die Wahl des richtigen Systems (Pfand vs. App) ist entscheidend für die Kundenakzeptanz und Ihre internen Prozesse.
  • Klare Hygieneregeln (HACCP) und optimierte Spülprozesse machen die Handhabung sicher und oft kostengünstiger als Einwegverpackungen.

Empfehlung: Analysieren Sie Ihre Kundschaft und Betriebsabläufe, um das passende Mehrwegsystem zu wählen. Eine proaktive Kommunikation verwandelt die gesetzliche Pflicht in ein Werkzeug zur Kundenbindung.

Seit Anfang 2023 stehen Sie als Gastronom vor einer neuen Herausforderung: der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht. Für viele Inhaber von Imbissen, Bistros und Cafés wirkt diese Auflage zunächst wie eine weitere bürokratische Hürde, verbunden mit der Sorge vor hohen Kosten, hygienischen Risiken und unzufriedenen Kunden. Man hört oft, man müsse einfach „irgendeine“ Mehrweglösung anbieten und die Kunden würden es schon annehmen. Doch dieser Ansatz greift zu kurz und führt oft zu Frustration und unnötigen Ausgaben, wenn Becher nicht zurückgebracht werden oder der Spülaufwand explodiert.

Die eigentliche Frage ist nicht, *ob* Sie die Pflicht umsetzen, sondern *wie* Sie sie intelligent in Ihr Geschäftsmodell integrieren. Denn die wahre Kunst liegt darin, die Mehrwegpflicht nicht als Belastung, sondern als kalkulierbare unternehmerische Entscheidung zu betrachten. Es geht um eine gezielte Prozessoptimierung und eine kluge Kosten-Nutzen-Analyse. Statt sich von den Herausforderungen einschüchtern zu lassen, können Sie die Umstellung nutzen, um Betriebskosten zu senken, neue Kundengruppen anzusprechen und Ihr Image als verantwortungsbewusster Betrieb zu stärken. Dieser Artikel ist Ihr praxisorientierter Leitfaden, der Ihnen zeigt, wie die Umstellung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch profitabel gelingt.

Wir führen Sie durch die wichtigsten Entscheidungen und Fragestellungen. Von der Wahl des passenden Systems über die Einhaltung der Hygienevorschriften bis hin zu cleveren Tricks für eine hohe Rücklaufquote – dieser Leitfaden gibt Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um die Mehrwegpflicht souverän zu meistern.

Recup, Vytal oder Eigenlösung: Welches System akzeptieren Ihre Kunden am besten?

Die erste und wichtigste Entscheidung betrifft die Wahl des Mehrwegsystems. Ihre Kunden werden nur das annehmen, was für sie einfach, verständlich und praktisch ist. Eine Insellösung, bei der Becher nur bei Ihnen zurückgegeben werden können, hat oft eine geringere Akzeptanz als ein etabliertes, deutschlandweites Netzwerk. Die beiden führenden Anbieter in Deutschland sind RECUP (Pfandsystem) und Vytal (app-basiertes System). Ihre Funktionsweisen unterscheiden sich fundamental und sprechen unterschiedliche Kundentypen an.

Ein Pfandsystem wie RECUP ist niederschwellig: Der Kunde zahlt einen kleinen Betrag (z.B. 1 €) und erhält ihn bei Rückgabe an einem der tausenden Partner zurück. Es ist keine App und keine Registrierung nötig, was die Hemmschwelle extrem senkt. App-basierte Systeme wie Vytal funktionieren über einen QR-Code-Scan und sind für den Kunden zunächst kostenlos. Bringt er den Behälter nicht innerhalb einer Frist (z.B. 14 Tage) zurück, wird eine Gebühr fällig oder der Behälter gilt als gekauft. Dies spricht eine digital-affine Zielgruppe an und kann durch Push-Benachrichtigungen die Rückgabequote erhöhen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, um Ihnen bei der Kosten-Nutzen-Analyse zu helfen.

Eine detaillierte vergleichende Analyse der Systeme hilft bei der finalen Entscheidung.

Vergleich der führenden Mehrwegsysteme in Deutschland
System Funktionsweise Kosten für Betriebe Kundennutzung Produktportfolio
RECUP/REBOWL Pfandsystem (1€ Becher, 5€ Schale) Monatliche Nutzungsgebühr Kein App-Download nötig, einfache Pfandrückgabe Becher, Schalen, über 20.000 Partner
Vytal App-basiert, 14 Tage kostenlose Ausleihe ca. 300€ pro 500 Nutzungen oder Flatrate App oder Nutzerkarte (10€) erforderlich Schalen, Pizza-, Burger-, Sushi-Boxen
reCIRCLE Pfandsystem Nach Verbrauch Einfache Pfandlösung 4 Boxgrößen, 3 Bechermodelle, 450+ Partner

Letztendlich entscheidet Ihre Kundschaft über den Erfolg. Fabian Eckert von RECUP betont: „Die Einheitlichkeit des Systems spielt eine wichtige Rolle bei der Nutzung: Mehrwegbehälter müssen überall genutzt, getauscht und zurückgegeben werden können, egal wo sie geliehen wurden.“ Beobachten Sie Ihre Kunden: Sind sie eher preissensibel und bevorzugen eine unkomplizierte Lösung (Vorteil Pfand) oder sind sie technikaffin und nutzen bereits diverse Apps (Vorteil Vytal)?

Dürfen Sie schmutzige Becher hinter die Theke nehmen (HACCP-Regeln)?

Eine der größten Sorgen von Gastronomen ist die Hygiene. Die Vorstellung, von Kunden genutzte, potenziell verschmutzte Becher im eigenen Arbeitsbereich zu handhaben, kollidiert scheinbar mit den strengen HACCP-Vorschriften. Doch hier gibt es klare und praxistaugliche Lösungen, die Rechtssicherheit gewährleisten. Das oberste Gebot lautet: Der vom Kunden mitgebrachte oder zurückgegebene Becher darf niemals in den reinen Bereich Ihrer Arbeitsabläufe gelangen oder von Ihren Mitarbeitern direkt berührt werden, bevor er gespült wurde.

Die Lösung ist eine strikte Trennung der Arbeitsbereiche, oft als „Zwei-Zonen-Übergabe“ bezeichnet. Richten Sie eine klar definierte Annahmezone auf Ihrem Tresen ein – zum Beispiel ein spezielles Tablett oder eine Box. Der Kunde stellt den Becher dort selbst ab. Ihre Mitarbeiter befüllen den Becher dann, ohne ihn zu berühren, beispielsweise indem sie ihn auf der Abtropffläche der Kaffeemaschine platzieren. Es ist entscheidend, dass der Abfüllstutzen der Kaffeemaschine oder der Schöpflöffel für die Suppe den Kundenbecher niemals berührt. Nach dem Befüllen und dem Kassieren ist, wie üblich, Händewaschen angesagt.

Diese Vorgehensweise ist nicht nur eine Empfehlung, sondern wird auch von offizieller Seite gestützt. Der Lebensmittelverband Deutschland hat dazu ein umfassendes Merkblatt herausgegeben, das die hygienischen Anforderungen genau beschreibt. Darin heißt es, es gehe um die „Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung“. Das zeigt: Das Problem ist bekannt und die Lösungen sind etabliert. Eine regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter zu diesen Abläufen ist für die Prozessoptimierung unerlässlich und gibt Ihnen und Ihrem Team Sicherheit.

Checkliste: Hygienisch einwandfreie Befüllung von Mehrwegbechern

  1. Richten Sie einen separaten Annahmebereich für gebrauchte Becher ein (markierte Box/Tablett auf dem Tresen).
  2. Kunden stellen den gebrauchten Becher selbst in die Annahmezone – es erfolgt kein direkter Handkontakt durch das Personal.
  3. Verwenden Sie einen sauberen Becherhalter oder eine Zange für die hygienische Handhabung des Bechers bis zur Abfüllstation.
  4. Berühren Sie mit dem Abfüllstutzen (z.B. von der Kaffeemaschine) oder anderen Utensilien niemals den Rand oder das Innere des Mehrwegbechers.
  5. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände nach der Befüllung und vor der Zubereitung des nächsten Produkts, genau wie nach dem Kassieren.

Ist der Spülaufwand teurer als der Einkauf von Pappbechern?

Die Frage nach den Kosten ist zentral. Auf den ersten Blick scheint der zusätzliche Aufwand für das Spülen, Lagern und Verwalten von Mehrweggeschirr teurer als der simple Einkauf von Einwegbechern. Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse zeigt jedoch oft ein anderes Bild. Die Wahrheit ist: Die Wirtschaftlichkeit eines Mehrwegsystems hängt stark von der Umlaufgeschwindigkeit der Behälter ab – also davon, wie oft ein Becher genutzt wird, bevor er ersetzt werden muss.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes lohnt sich der höhere Herstellungsaufwand für einen Mehrwegbecher ökologisch bereits nach mindestens 10 Umläufen im Vergleich zu Einwegbechern. Ökonomisch kann sich der Einsatz sogar noch schneller rechnen. Der Anbieter RECUP hat hierzu einen Kostenrechner entwickelt. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial: Ein Café in Augsburg, das zuvor jährlich 982,80 € für Einwegbecher ausgab, zahlt nun nur noch 372 € Nutzungsbeitrag für das RECUP-System. Das ist eine jährliche Ersparnis von über 610 € und vermeidet gleichzeitig fast 11.000 Einwegbecher.

Detailaufnahme verschiedener Mehrwegbehälter auf einem Café-Tresen

Bei der Kalkulation dürfen die „versteckten Kosten“ von Einwegverpackungen nicht vergessen werden. Dazu gehören nicht nur die reinen Einkaufspreise, sondern auch Lagerplatz und vor allem die Kosten für die Müllentsorgung, die oft in den allgemeinen Betriebskosten untergehen. Zudem verursacht die Entsorgung von To-go-Verpackungen aus öffentlichen Mülleimern in Deutschland immense kommunale Ausgaben. Die Reinigungskosten belaufen sich auf jährlich rund 120 Millionen Euro, die von der Allgemeinheit getragen werden. Durch die Reduzierung von Einwegmüll tragen Sie also auch zur Entlastung des öffentlichen Systems bei.

Der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit liegt in effizienten Spülprozessen. Eine moderne, gewerbliche Spülmaschine reinigt schnell und energieeffizient. Die Kosten für Wasser, Strom und Spülmittel pro Becher sind bei voller Auslastung der Maschine minimal. Für viele Betriebe ist der Break-Even-Point daher schneller erreicht als erwartet.

Wie bringen Sie Kunden dazu, den Becher zurückzubringen, statt ihn zu horten?

Das beste Mehrwegsystem nützt nichts, wenn die teuer angeschafften Becher und Schalen in den Küchenschränken der Kunden verschwinden. Die Rücklaufquote ist der entscheidende Faktor für die ökologische und ökonomische Bilanz. Hier geht es darum, menschliches Verhalten zu verstehen und gezielt zu lenken – ein Konzept, das man als „Nudging“ (Anstupsen) bezeichnet. Statt auf Appelle zu setzen, schaffen Sie Anreize und machen das richtige Verhalten zur einfachsten Option.

Ein zentraler Kundenakzeptanz-Hebel ist die proaktive Kommunikation. Fragen Sie nicht: „Einweg oder Mehrweg?“, denn das stellt Einweg als Standard dar. Fragen Sie stattdessen: „Für Sie auch in unserem praktischen Pfandbecher?“ oder „Möchten Sie Ihren Kaffee im Mehrwegbecher und dabei 10 Cent sparen?“. Ein kleiner Preisnachlass für die Nutzung von Mehrweg ist ein extrem starker Anreiz. Digitale Systeme wie Vytal nutzen zudem App-Benachrichtigungen, um Kunden kurz vor Ablauf der 14-tägigen kostenlosen Leihfrist an die Rückgabe zu erinnern. Passiert dies nicht, gilt die Schüssel für 10 Euro als gekauft – ein starker finanzieller Anreiz gegen das „Horten“.

Weitere effektive Methoden sind Gamification-Ansätze, wie eine digitale oder physische Stempelkarte („Für 10 zurückgebrachte Becher gibt’s den 11. Kaffee gratis“) oder eine gut sichtbare Bewerbung der Mehrwegoption direkt am Point of Sale. Machen Sie die Rückgabe so einfach wie möglich, idealerweise an vielen verschiedenen Orten, was ein großer Vorteil von etablierten Systemen wie RECUP ist.

Praxisbeispiel: Das Vytal-System

Bei Vytal wird kein Pfand fällig. Kunden leihen Geschirr kostenlos über eine App. Bringt der Kunde die Schüssel nicht innerhalb von 14 Tagen zurück, erwirbt er sie automatisch für zehn Euro. Das System funktioniert über App-Erinnerungen, die rechtzeitig vor Ablauf der Frist verschickt werden, um das Horten zu vermeiden und eine hohe Rücklaufquote zu sichern.

Die Kombination aus Bequemlichkeit, finanziellen Anreizen und sanften Erinnerungen ist der Schlüssel, um eine hohe Rückgabequote zu erzielen und Ihr Mehrwegsystem nachhaltig und profitabel zu betreiben.

Gilt die Pflicht auch für Ihren 50qm Kiosk oder fallen Sie unter die Härtefallregelung?

Nicht jeder Betrieb ist automatisch von der Mehrwegangebotspflicht betroffen. Das Gesetz sieht eine Härtefallregelung für kleine Betriebe vor, um diese vor unverhältnismäßigem Aufwand zu schützen. Es ist jedoch entscheidend, die Kriterien für diese Ausnahme genau zu kennen, da bei einer Fehleinschätzung hohe Bußgelder drohen. Der sogenannte Härtefall-Kalkül ist ganz einfach: Die Ausnahme greift nur, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Die beiden entscheidenden Kriterien für eine Befreiung von der aktiven Angebotspflicht sind: erstens eine Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern und zweitens eine Beschäftigtenzahl von maximal fünf Mitarbeitern. Wichtig ist hierbei: Alle Beschäftigten zählen, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber. Bei Filialbetrieben oder Ketten wird die Gesamtzahl aller Mitarbeiter des Unternehmens herangezogen, nicht nur die des einzelnen Standorts. Es ist also nicht möglich, dass eine große Kette ihre kleinen Filialen von der Pflicht ausnimmt.

Doch Vorsicht: Selbst wenn Ihr Kiosk oder kleiner Imbiss unter diese Ausnahmeregelung fällt, sind Sie nicht komplett von allen Pflichten befreit. Sie müssen zwar kein eigenes Mehrweg-Poolsystem anbieten, sind aber dennoch verpflichtet, auf Wunsch der Kunden deren mitgebrachte, saubere Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Zudem müssen Sie Ihre Kunden durch deutlich sichtbare und lesbare Informationstafeln oder Aushänge auf diese Möglichkeit hinweisen. Ein Verstoß gegen die Mehrwegpflicht – sei es durch das Fehlen eines Angebots bei bestehender Pflicht oder durch die Weigerung, mitgebrachte Becher zu befüllen – kann laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Prüfen Sie also genau Ihre Verkaufsfläche und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie beide Kriterien erfüllen, informieren Sie Ihre Kunden über die Möglichkeit, eigene Gefäße mitzubringen. Wenn nicht, ist die Einführung eines Mehrwegsystems für Sie unumgänglich.

Gilt das Gesetz auch, wenn Sie nur 10 Pakete im Monat auf eBay verschicken?

Als Unternehmer sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Vorschriften konfrontiert, und es ist leicht, den Überblick zu verlieren. Die Frage nach dem Versand von Paketen über eBay ist ein perfektes Beispiel für eine häufige Verwechslung im Rechts-Dschungel der Umweltgesetze. Die Antwort lautet klar: Die hier besprochene Mehrwegangebotspflicht hat nichts mit dem Versand von Waren zu tun.

Die Pflicht, die den Versand von 10 Paketen im Monat betrifft, entstammt dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses Gesetz verpflichtet jeden, der verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (also auch den kleinen eBay-Verkäufer), sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und seine Verpackungsmengen bei einem dualen System wie dem „Grünen Punkt“ zu lizenzieren. Dies dient der Finanzierung des Recyclingsystems für Verkaufsverpackungen (Kartons, Füllmaterial etc.).

Die Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie hingegen ist in den Paragraphen §§ 33 und 34 des gleichen Gesetzes (VerpackG) geregelt, zielt aber auf einen völlig anderen Sachverhalt ab: die Reduzierung von Einweg-Lebensmittelverpackungen und -getränkebechern an der Theke. Es geht um das „To-go“-Geschäft, nicht um den Versandhandel. Für Ihren Imbiss oder Ihr Café ist ausschließlich die Mehrwegpflicht für Speisen und Getränke relevant. Der private oder kleingewerbliche Versand von Waren unterliegt anderen Regeln.

Diese Unterscheidung ist essenziell. Konzentrieren Sie sich auf die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften. Die Komplexität der Gesetze sollte Sie nicht davon abhalten, die für Sie relevanten Anforderungen korrekt umzusetzen. Ihr Fokus als Gastronom liegt auf dem Angebot einer Mehrwegalternative für den Sofortverzehr.

Schmeckt Fisch aus versauerten Meeren anders oder schlechter?

Als verantwortungsbewusster Gastronom beschäftigen Sie sich möglicherweise nicht nur mit direkten gesetzlichen Auflagen, sondern auch mit den größeren ökologischen Zusammenhängen. Die Frage nach dem Geschmack von Fisch aus versauerten Meeren ist ein solches Thema. Sie berührt die Sorgen Ihrer Kunden um die Qualität ihrer Lebensmittel und den Zustand unseres Planeten. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass die Ozeanversauerung, verursacht durch die Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre, tatsächlich das Verhalten und sogar die Physiologie von Meereslebewesen verändern kann. Dies kann indirekt auch die Qualität und den Geschmack von Fisch beeinflussen.

Dieses Thema zeigt, wie sehr Umweltfragen und die Qualität unserer Lebensmittel miteinander verknüpft sind. Es ist Teil eines größeren Bewusstseinswandels bei den Verbrauchern, die zunehmend wissen wollen, woher ihre Produkte kommen und unter welchen Bedingungen sie erzeugt wurden. Während Sie als einzelner Gastronom die Ozeanversauerung nicht direkt aufhalten können, ist Ihre Auseinandersetzung mit der Mehrwegpflicht ein wichtiger und sehr konkreter Teil der Lösung.

Ihre direkte Verantwortung und Ihr größter Hebel liegen in den täglichen Entscheidungen Ihres Betriebs. Jede Einwegverpackung, die Sie durch eine Mehrwegalternative ersetzen, ist ein aktiver Beitrag zur Reduzierung von Müll und Ressourcenverbrauch. Genau hier schließt sich der Kreis: Indem Sie die Mehrwegpflicht nicht nur als lästige Pflicht, sondern als Teil Ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Umwelt ansehen, positionieren Sie sich glaubwürdig bei genau den Kunden, die sich auch Gedanken über versauerte Meere machen.

Ihre Aufgabe ist es, im Kleinen zu handeln und damit ein Zeichen im Großen zu setzen. Die konsequente Umsetzung der Mehrwegpflicht ist Ihr sichtbarster und effektivster Beitrag zum Umweltschutz im Geschäftsalltag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl des passenden Mehrwegsystems (Pfand vs. App) ist die wichtigste strategische Entscheidung und hängt von Ihrer Zielgruppe ab.
  • Ein klar definierter Hygieneprozess (Zwei-Zonen-Übergabe) gewährleistet die Einhaltung der HACCP-Vorschriften und schafft Rechtssicherheit.
  • Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse zeigt oft, dass Mehrwegsysteme durch Einsparungen bei Einkauf und Entsorgung profitabel sein können.

Lohnt sich der Kauf von generalüberholter Technik für Unternehmen steuerlich und technisch?

Die Entscheidung für Mehrwegverpackungen steht oft im Kontext einer umfassenderen Strategie: Wie kann mein Unternehmen nachhaltiger und gleichzeitig wirtschaftlicher agieren? Die Frage nach dem Einsatz von generalüberholter (refurbished) Technik ist ein hervorragendes Parallelbeispiel. Ähnlich wie bei der Vermeidung von Einwegbechern geht es darum, Ressourcen zu schonen und Kosten zu senken.

Technisch gesehen sind hochwertige, professionell aufbereitete Laptops, Kassensysteme oder Smartphones oft genauso zuverlässig wie Neugeräte, kosten aber nur einen Bruchteil. Steuerlich werden sie wie jedes andere Betriebsmittel behandelt und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Kauf von Refurbished-IT ist also eine kluge kaufmännische Entscheidung, die das Budget schont und die Umweltbilanz verbessert. Es ist eine freiwillige Maßnahme, die sich aus unternehmerischem Kalkül lohnt.

Die Mehrwegpflicht für die Gastronomie ist im Vergleich dazu keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Dennoch sollte sie mit der gleichen unternehmerischen Brille betrachtet werden: als ein nachhaltiges Geschäftsmodell, das mehr als nur eine Pflicht ist. So wie Sie durch den Kauf von Refurbished-IT-Hardwarekosten sparen, können Sie durch ein effizientes Mehrwegsystem die Ausgaben für Einwegverpackungen und Müllentsorgung reduzieren. In beiden Fällen verwandeln Sie eine ökologische Notwendigkeit in einen ökonomischen Vorteil.

Betrachten Sie die Mehrwegpflicht als festen Bestandteil Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist, anders als der Kauf von Technik, nicht optional, aber die Art und Weise der Umsetzung liegt in Ihrer Hand. Eine intelligente Implementierung macht aus der gesetzlichen Anforderung ein starkes Argument für Ihr Geschäft, das Kosten senkt und umweltbewusste Kunden anzieht und bindet. Es ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebs.

Letztlich geht es darum, gesetzliche Pflichten als Teil einer modernen Unternehmensführung zu begreifen. Die Integration von Nachhaltigkeit in alle Geschäftsbereiche wird zum Wettbewerbsvorteil.

Häufige Fragen zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Zählen Teilzeitkräfte und Minijobber zu den 5 Beschäftigten bei der Härtefallregelung?

Ja, alle Beschäftigten werden mitgezählt, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei Ketten oder Filialbetrieben zählt die Gesamtzahl aller Mitarbeitenden des gesamten Unternehmens, nicht nur die des einzelnen Standorts.

Müssen Betriebe, die unter die Härtefallregelung fallen, gar nichts anbieten?

Doch. Auch wenn Sie kein eigenes Mehrweg-Poolsystem anbieten müssen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die von Kunden mitgebrachten sauberen Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Zudem müssen Sie Ihre Kunden mit einem gut sichtbaren Aushang auf diese Möglichkeit hinweisen.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Mehrwegpflicht?

Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht oder die Pflicht zur Befüllung mitgebrachter Behältnisse können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem können Mitbewerber oder Verbände Unterlassungsansprüche geltend machen.

Geschrieben von Dr. Thomas Richter, Senior Sustainability Consultant und Auditor für den deutschen Mittelstand mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Unternehmensberatung. Spezialisiert auf CSRD-Berichterstattung, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und CO2-Bilanzierung nach GHG Protocol.