Veröffentlicht am März 11, 2024

Die Einhaltung der GAP-Vorgaben ist kein bürokratisches Übel, sondern ein zentrales Instrument zur strategischen Betriebsführung und Rentabilitätssteigerung.

  • Die Wahl der Zwischenfrucht (z. B. Senf vs. Winterwicke) hat direkte Auswirkungen auf Nährstoffbilanz, Wassermanagement und Saatgutkosten der Folgefrucht.
  • Die lückenlose und fristgerechte Dokumentation ist entscheidend, um Prämienkürzungen bei Kontrollen zu vermeiden und die volle Fördersumme zu sichern.

Empfehlung: Betrachten Sie die GAP-Regelungen nicht als bloße Pflicht, sondern als agronomisches und ökonomisches Steuerungswerkzeug zur Optimierung Ihres Betriebs.

Für Landwirte in Deutschland stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen zentralen, aber oft komplexen Rahmen dar. Die Notwendigkeit, Direktzahlungen zu sichern, steht im ständigen Abgleich mit agronomischen Erfordernissen und dem Wunsch nach einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung. Viele Betriebe sehen sich mit einem undurchsichtigen Geflecht aus Vorschriften konfrontiert und beschränken sich darauf, die Mindestanforderungen zu erfüllen. Dabei wird oft übersehen, dass die Regelungen der GAP, insbesondere die GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) und die freiwilligen Ökoregelungen, bei strategischer Anwendung erhebliche Vorteile bieten können.

Die Diskussion dreht sich häufig um die grundlegenden Vorteile von Zwischenfrüchten für die Bodenstruktur oder die Erfüllung der obligatorischen Bodenbedeckung. Doch der Kern einer erfolgreichen Strategie liegt tiefer. Es geht nicht nur darum, *ob* man eine Zwischenfrucht anbaut, sondern *welche*, *wann* und *wie* man sie beendet. Der Unterschied zwischen einer reinen Pflichterfüllung und einer echten Prämienoptimierung liegt im Detail. Die entscheidende Frage ist: Wie lassen sich die bürokratischen Vorgaben so interpretieren und umsetzen, dass sie nicht nur die Fördergelder sichern, sondern aktiv zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und zur Senkung betrieblicher Risiken wie Trockenheit beitragen?

Dieser Leitfaden verfolgt genau diesen Ansatz der strategischen Konformität. Wir betrachten die GAP-Vorschriften nicht als Hindernis, sondern als ein Regelwerk, das kluge agronomische und ökonomische Entscheidungen belohnt. Anstatt nur die Regeln aufzulisten, analysieren wir die dahinterliegenden Kompromisse und zeigen auf, wie Sie durch gezielte Wahl von Kulturen, Anbaumethoden und Dokumentationsstrategien das Maximum für Ihren Betrieb und Ihren Boden herausholen. Von der Auswahl der richtigen Zwischenfrucht vor Mais bis zum aufkommenden Geschäftsmodell des Carbon Farming werden die zentralen Stellschrauben für eine erfolgreiche Umsetzung beleuchtet.

Der folgende Artikel führt Sie durch die entscheidenden Aspekte der GAP-konformen Landwirtschaft. Er bietet detaillierte Vergleiche, handlungsorientierte Checklisten und fundierte Analysen, um Ihnen die notwendigen Werkzeuge für eine prämien- und bodenoptimierte Bewirtschaftung an die Hand zu geben.

Senf oder Winterwicke: Was passt besser vor die Maisaussaat im April?

Die Wahl der Zwischenfrucht vor dem Maisanbau ist ein klassischer agronomischer Kompromiss zwischen Kosten, Nährstoffmanagement und Wasserkonkurrenz. Senf ist eine kostengünstige und sicher abfrierende Variante, die schnell eine hohe Biomasse bildet und den Boden effektiv bedeckt. Er bietet jedoch keine Stickstofffixierung und kann bei häufigem Anbau in Rapsfruchtfolgen die Kohlhernie-Problematik verschärfen. Die Winterwicke hingegen ist eine Leguminose, die wertvollen Stickstoff für die anspruchsvolle Maiskultur binden kann. Dieser Vorteil wird jedoch durch deutlich höhere Saatgutkosten und einen potenziell höheren Wasserverbrauch im Frühjahr erkauft, was in trockenen Regionen zum Risiko werden kann.

Die Entscheidung hängt stark von der einzelbetrieblichen Strategie ab: Geht es primär um eine günstige Erfüllung der Bodenbedeckungspflicht, ist Senf oft die erste Wahl. Steht jedoch die Prämienoptimierung durch eine Reduzierung des mineralischen N-Düngers im Vordergrund, kann sich die Investition in Winterwicke lohnen. Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Entscheidungskriterien auf, basierend auf Daten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Geteiltes Feld mit blühendem Senf links und violetter Winterwicke rechts

Wie die Abbildung zeigt, unterscheiden sich die Kulturen optisch stark, doch die wahren Unterschiede liegen im Boden. Die Entscheidung für oder gegen eine leguminosenhaltige Mischung ist eine der wichtigsten Stellschrauben für die Nährstoffeffizienz des gesamten Anbausystems.

Vergleich von Senf und Winterwicke als Vorfrucht für Mais
Eigenschaft Senf Winterwicke
Stickstoffbindung Keine Bis 80 kg N/ha
Saatgutkosten 30-40 €/ha 80-120 €/ha
Wasserverbrauch Frühjahr Niedrig Mittel bis hoch
Nematodenproblematik Kann BCN fördern Neutral
Auswinterungsrisiko Sicher abfrierend Regional unterschiedlich

Wann müssen Sie die Zwischenfrucht spätestens säen, um den Status als ökologische Vorrangfläche nicht zu verlieren?

Die Einhaltung von Fristen ist ein Eckpfeiler der GAP-Konformität. Für Zwischenfrüchte, die als ökologische Vorrangfläche (z. B. im Rahmen der Ökoregelung 1c – Anbau vielfältiger Kulturen mit Leguminosen) angerechnet werden sollen, sind die Aussaat- und Standzeiten strikt geregelt. In der Regel muss die Aussaat bis zum 1. Oktober erfolgen, und die Fläche muss bis zum 15. Februar des Folgejahres begrünt bleiben. Eine verspätete Aussaat oder eine vorzeitige Einarbeitung führen unweigerlich zum Verlust der Förderfähigkeit für die betreffende Maßnahme. Diese Termine sind nicht willkürlich, sondern sollen eine effektive Bodenbedeckung über den Winter und somit den Schutz vor Erosion und Nährstoffauswaschung sicherstellen.

Doch die reine Einhaltung der Daten reicht nicht aus. Im Falle einer Kontrolle ist die Dokumentationssicherheit entscheidend. Der Landwirt muss nachweisen können, dass er die Vorgaben erfüllt hat. Unvollständige oder fehlende Nachweise sind einer der häufigsten Gründe für Prämienkürzungen. Gemäß den aktualisierten GLÖZ 6 Vorgaben müssen ab 2025 80% der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung aufweisen, was die Bedeutung der korrekten Zwischenfruchtbewirtschaftung weiter erhöht. Eine lückenlose Dokumentation sichert nicht nur die Prämien für freiwillige Maßnahmen, sondern auch die Basisprämie im Rahmen der Konditionalität.

Um für eine eventuelle Prüfung gewappnet zu sein, ist eine systematische Aufzeichnung unerlässlich. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis, sondern schaffen Sie von Anfang an klare Fakten. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte für eine audit-sichere Dokumentation zusammen.

Aktionsplan: Dokumentationspflichten für die GAP-konforme Zwischenfruchtaussaat

  1. GPS-Protokolle erstellen: Erstellen Sie bei der Aussaat GPS-gestützte Säprotokolle und speichern Sie diese digital.
  2. Geotagging-Fotos anfertigen: Machen Sie direkt nach der Aussaat Fotos mit dem Smartphone, die mit Geodaten und Zeitstempel versehen sind.
  3. Aussaatdatum im Antrag vermerken: Dokumentieren Sie das exakte Aussaatdatum im digitalen Antragsverfahren (z.B. ANDI), um Konsistenz sicherzustellen.
  4. Belege archivieren: Bewahren Sie alle Saatgutrechnungen und Lieferscheine sorgfältig auf, um die verwendete Mischung nachweisen zu können.
  5. Ausnahmeregelungen prüfen: Bei Extremwetterereignissen (z. B. Dürre, Starkregen) prüfen und beantragen Sie proaktiv mögliche Ausnahmeregelungen Ihres Bundeslandes.

Mulchen oder Walzen: Welche Technik bereitet das Saatbett am besten vor, ohne den Boden zu verdichten?

Die Beendigung der Zwischenfrucht im Frühjahr ist ein kritischer Moment, der über den Erfolg der nachfolgenden Hauptkultur entscheidet. Das Ziel ist, die Zwischenfrucht sicher abzutöten, Wasserverluste zu minimieren und ein optimales Saatbett zu schaffen, ohne dabei die über den Winter aufgebaute Bodenstruktur zu zerstören. Die Wahl zwischen Mulchen und Walzen ist hierbei eine zentrale agronomische Entscheidung. Das Mulchen zerkleinert die Pflanzenmasse effektiv und hinterlässt eine schützende Mulchschicht, die die Bodengare fördert. Allerdings kann dieser Eingriff, je nach Feuchtigkeit, zu einer unerwünschten Bodenbearbeitung und Verdichtung führen.

Das Walzen, insbesondere mit Messer- oder Cambridgewalzen, gilt als schonendere Methode. Die Pflanzen werden gequetscht und geknickt, was bei fortgeschrittener Entwicklung und kurz vor der Blüte zum Absterben führt. Diese Technik hat den Vorteil, den Boden kaum zu bewegen und die Tragfähigkeit für die nachfolgende Aussaat zu erhalten. Der entscheidende Vorteil einer reduzierten Bodenbearbeitung liegt in der Wasserkonservierung. Insbesondere in trockenen Frühjahren kann jeder Liter Wasser entscheidend sein. So zeigen Versuche der Landwirtschaftskammer NRW 15-20% weniger Wasserverdunstung bei Mulchsaat im Vergleich zur wendenden Bodenbearbeitung. Dieser Effekt ist beim Walzen noch ausgeprägter.

Die Entscheidung ist jedoch nicht pauschal zu treffen. Auf schweren, nassen Böden kann ein Mulchgang notwendig sein, um die Masse zu bewältigen und eine Abtrocknung zu ermöglichen. Auf leichten, erosionsgefährdeten Standorten ist das Walzen oft die überlegene Methode, um die Bodenbedeckung so lange wie möglich zu erhalten. Das Risikomanagement in Bezug auf die Wasserverfügbarkeit wird zunehmend zum entscheidenden Faktor bei der Wahl der Technik.

Das Risiko der Austrocknung: Wann sollten Sie auf eine Zwischenfrucht verzichten?

Der Anbau von Zwischenfrüchten ist ein Grundpfeiler des Bodenschutzes und der GAP-Förderung. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Anbau ein agronomisches und ökonomisches Risiko darstellen kann. Das größte Risiko ist die Austrocknung des Bodens, insbesondere vor Sommerkulturen wie Mais oder Zuckerrüben. Eine stark wachsende Zwischenfrucht kann im Frühjahr erhebliche Mengen an Bodenwasser verbrauchen, das dann der Hauptkultur für einen guten Start fehlt. In Trockenjahren kann dieser Effekt zu signifikanten Ertragseinbußen führen. Der Nutzen der Zwischenfrucht – Humusaufbau und Nährstoffkonservierung – wird dann durch den Schaden des Wasserentzugs überkompensiert.

Die Entscheidung, auf eine Zwischenfrucht zu verzichten, ist jedoch mit direkten finanziellen Konsequenzen verbunden. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Bodenbedeckung im Rahmen der Konditionalität (GLÖZ 6) führt zu empfindlichen Prämienkürzungen. Mit dem GAP-Rechner der Landwirtschaftskammer Niedersachsen lässt sich berechnen, dass bis zu 280 €/ha Direktzahlungen bei Nichteinhaltung der GLÖZ-Standards verloren gehen können. Dieser potenzielle Verlust muss gegen das agronomische Risiko der Austrocknung abgewogen werden. Ein Verzicht ist daher keine leichte Entscheidung, sondern ein kalkuliertes Risikomanagement.

In extrem trockenen Regionen oder auf sehr leichten Böden mit geringer Wasserspeicherkapazität kann ein Verzicht die strategisch klügere Option sein. Eine Alternative stellt der Anbau von sehr früh abfrierenden Arten wie Senf oder Phacelia dar, die im Frühjahr kaum noch Wasser verbrauchen. Ebenso ist der Anbau von Winterzwischenfrüchten vor einer Sommerung generell risikoärmer, da die Winterfeuchtigkeit meist für ein gutes Wachstum ausreicht, ohne die Wasserreserven für das Frühjahr zu stark zu belasten. Letztendlich muss der Landwirt entscheiden, ob der garantierte Nutzen der Prämie das potenzielle Risiko eines Ertragsverlustes durch Wassermangel überwiegt.

Fertigmischung oder Eigenmix: Was ist günstiger und erfüllt die gesetzlichen Auflagen?

Die Frage nach der optimalen Saatgutmischung für Zwischenfrüchte ist ein Balanceakt zwischen Kosten, Flexibilität und administrativer Sicherheit. Fertigmischungen von Saatgutanbietern bieten den großen Vorteil der Rechtssicherheit. Sie sind in der Regel für die jeweiligen Ökoregelungen (z.B. ÖR 1c) zertifiziert und die Rechnung dient als einfacher und unkomplizierter Nachweis bei einer Kontrolle. Der administrative Aufwand für den Landwirt ist minimal. Dieser Komfort hat jedoch seinen Preis, da Fertigmischungen oft teurer sind als die Summe ihrer Einzelkomponenten.

Eigenmischungen bieten maximale Flexibilität und ein erhebliches Kosteneinsparungspotenzial. Landwirte können die Mischung exakt auf die Standortbedingungen, die Fruchtfolge und die spezifischen agronomischen Ziele (z. B. tiefe Durchwurzelung, hohe N-Fixierung) anpassen. Diese Freiheit geht jedoch mit einem hohen Maß an Verantwortung und einem erheblichen administrativen Aufwand einher. Für die Anerkennung im Rahmen der GAP müssen umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllt werden. Dazu gehören detaillierte Mischprotokolle, die prozentualen Anteile jeder Komponente und idealerweise sogar Rückstellproben des Saatguts. Ein Fehler in der Zusammensetzung oder in der Dokumentation kann zur Aberkennung der Förderfähigkeit und zu Rückforderungen führen.

Die Entscheidung hängt von der Risikobereitschaft und der betrieblichen Organisation ab. Für Betriebe, die den administrativen Aufwand scheuen und auf Nummer sicher gehen wollen, ist die Fertigmischung die bessere Wahl. Für erfahrene Landwirte, die ihre Flächen genau kennen und bereit sind, die notwendige Dokumentation zu führen, kann die Eigenmischung eine ökonomisch und agronomisch überlegene Strategie sein.

Kosten-Nutzen-Vergleich: Fertigmischung vs. Eigenmischung
Kriterium Fertigmischung Eigenmischung
Saatgutkosten 60-120 €/ha 40-80 €/ha
Administrativer Aufwand Minimal (Rechnung genügt) Hoch (umfangreiche Dokumentation)
Risiko Förderverlust Gering Erhöht
Flexibilität Standortanpassung Begrenzt Sehr hoch

Lupine oder Ackerbohne: Welche Vorfrucht hinterlässt den meisten Stickstoff für den Weizen?

Die Integration von Körnerleguminosen in die Fruchtfolge ist eine der effektivsten Methoden, um die Stickstoffeffizienz zu steigern und den Bedarf an mineralischem Dünger zu senken. Insbesondere vor einer anspruchsvollen Kultur wie dem Winterweizen kann die N-Nachlieferung aus den Ernteresten der Vorfrucht einen erheblichen Beitrag leisten. Ackerbohnen und Lupinen sind hierbei zwei prominente Optionen. Beide Kulturen können, je nach Standort und Witterung, beträchtliche Mengen an Stickstoff im Boden hinterlassen. Untersuchungen zufolge liegt die N-Nachlieferung im Bereich von 40 bis 80 kg N/ha, was eine erhebliche Einsparung bei der Düngung der Folgekultur ermöglicht.

Die Ackerbohne gilt als robust und ertragssicher auf besseren Böden mit guter Wasserversorgung. Sie hinterlässt eine gute Bodengare und ist eine hervorragende Vorfrucht. Die Lupine, insbesondere die Blaue Süßlupine, ist anspruchsloser und kommt auch auf leichteren, sandigeren Böden gut zurecht. Ihre tiefe Pfahlwurzel kann verdichtete Horizonte aufbrechen und trägt zur Verbesserung der Bodenstruktur bei. Die Wahl zwischen den beiden hängt also stark von den standortspezifischen Gegebenheiten ab. Auf guten Böden ist die Ackerbohne oft die sicherere Wahl, während die Lupine auf Grenzertragsstandorten ihre Stärken ausspielen kann.

Die Förderung des Leguminosenanbaus ist auch ein zentrales Anliegen der GAP, was sich in den Regelungen zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und den Ökoregelungen widerspiegelt. Die Vereinfachung dieser Maßnahmen soll den Anbau attraktiver machen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont:

Der Fruchtwechsel wird neu geregelt. Damit soll die EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 weiter vereinfacht und vor allem die Öko-Regelungen (sogenannte Eco-Schemes) für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver gestaltet werden.

– Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, GAP-Änderungen 2025

Die Entscheidung für Lupine oder Ackerbohne ist somit nicht nur eine agronomische, sondern auch eine strategische Entscheidung zur Prämienoptimierung und zur langfristigen Steigerung der Bodenfruchtbarkeit.

Welche Fördergelder erhalten Sie für den Verzicht auf Entwässerung ab 2025?

Der „Verzicht auf Entwässerung“ ist ein zentrales Thema im Bereich des Klima- und Umweltschutzes in der Landwirtschaft und wird im Rahmen der GAP gezielt gefördert. Gemeint ist hiermit vor allem die Wiedervernässung von Moorböden, die zuvor durch Drainagen landwirtschaftlich nutzbar gemacht wurden. Diese Flächen sind bedeutende CO2-Speicher, die bei Trockenlegung große Mengen an Treibhausgasen freisetzen. Die Förderung zielt darauf ab, diesen Prozess umzukehren. Die wichtigste Maßnahme auf Bundesebene ist die Ökoregelung 5 (ÖR 5), die den Verzicht auf Drainagen oder die Anhebung des Wasserstandes auf organischen Böden honoriert.

Die Prämienhöhe ist gestaffelt und hängt von der Intensität der Wiedervernässung und der nachfolgenden Nutzung ab. Für eine extensive Bewirtschaftung mit hohem Wasserstand können die Prämien beträchtlich sein und stellen für viele Betriebe auf Moorböden eine ökonomisch attraktive Alternative zur intensiven Nutzung dar. Der Verzicht auf eine ertragsintensive Nutzung wird hier durch eine garantierte und langfristig planbare Prämie kompensiert. Dies stellt eine Form des Risikomanagements dar, da die Erträge auf solchen Standorten oft stark schwanken und mit hohen Kosten verbunden sind.

Ein entscheidender Aspekt für die Prämienoptimierung ist die Kombinierbarkeit dieser bundesweiten Ökoregelung mit zusätzlichen Landesprogrammen. Viele Bundesländer, insbesondere in Norddeutschland (z. B. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern), bieten eigene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) für den Moorschutz an. Es ist möglich, Maßnahmen der 1. Säule (ÖR 5) und der 2. Säule (Landesprogramme) auf derselben Fläche zu kombinieren. Allerdings gilt das Doppelförderungsverbot: Gleiche Auflagen dürfen nicht zweimal honoriert werden. Dies führt zu entsprechenden Kürzungen bei den Prämien der 2. Säule. Eine genaue Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten und eine einzelbetriebliche Beratung sind hier unerlässlich, um die maximale Fördersumme zu erzielen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl der Zwischenfrucht ist ein agronomischer Kompromiss zwischen Kosten, Nährstoffmanagement und Wasserverbrauch.
  • Eine lückenlose, audit-sichere Dokumentation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Prämienkürzungen und zur Sicherung der vollen Fördersumme.
  • Die strategische Kombination von bundesweiten Ökoregelungen und länderspezifischen Programmen ermöglicht eine maximale Prämienoptimierung.

Carbon Farming: Ist der Verkauf von Humus-Zertifikaten ein reales Geschäftsmodell für deutsche Bauern?

Carbon Farming, der gezielte Humusaufbau zur Speicherung von Kohlenstoff im Boden und der anschließende Verkauf von CO2-Zertifikaten, wird zunehmend als potenzielles neues Geschäftsfeld für die Landwirtschaft diskutiert. Das Prinzip ist einfach: Landwirte setzen humusfördernde Maßnahmen um (z.B. Zwischenfruchtanbau, reduzierte Bodenbearbeitung, Komposteinsatz) und lassen die zusätzliche CO2-Speicherung zertifizieren. Diese Zertifikate werden dann an Unternehmen verkauft, die ihre Emissionen kompensieren wollen. Verschiedene Anbieter haben sich bereits auf dem deutschen Markt etabliert und bieten Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Vergütungsmodellen an.

Die Anbieter versprechen Einnahmen von etwa 30-35 € pro Tonne gespeichertem CO2, was bei einem Speicherpotenzial von 3-5 Tonnen pro Hektar und Jahr eine attraktive Zusatzeinnahme darstellen kann. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige der Akteure auf dem deutschen Markt, basierend auf einer Analyse der DLG-Mitteilungen.

Anbietervergleich für CO2-Zertifikate in Deutschland
Anbieter Vergütung Laufzeit Kosten für Landwirt
Klim 32 €/t CO2 10 Jahre + 10 Jahre Monitoring Kostenlos
CarboCert Min. 30 €/t CO2 Variabel 110 €/Einheit Bodenbeprobung
Agreena 32 €/t CO2 10 Jahre Gebührenfrei

Trotz des vielversprechenden Ansatzes gibt es erhebliche Unsicherheiten und Kritik. Ein zentrales Problem ist die Messbarkeit und die Dauerhaftigkeit der Kohlenstoffspeicherung. Humusgehalte können stark schwanken und die Speicherung ist reversibel. Kritiker warnen vor dem Risiko des Greenwashings. Die Heinrich-Böll-Stiftung fasst die Problematik so zusammen:

Der Kompensationsgedanke beruht darauf, dass jedes Zertifikat auch tatsächlich eine Tonne permanent im Boden gespeicherten Kohlenstoffs widerspiegelt. Doch um die Kohlenstoffbindung in Böden zu messen, fehlt es bislang an einer genauen und einheitlichen Methodik. […] Die langfristige oder gar permanente Speicherung im Boden kann jedoch nicht garantiert werden, da der Kohlenstoffgehalt im Boden leicht reversibel ist.

– Heinrich-Böll-Stiftung, Carbon Farming: Greenwashing durch Humuszertifikate?

Für Landwirte stellt Carbon Farming eine Chance dar, birgt aber auch Risiken. Langfristige Vertragsbindungen und die Unsicherheit über die zukünftige Anrechenbarkeit im Rahmen staatlicher Programme (Stichwort Doppelförderung) erfordern eine sorgfältige Prüfung. Aktuell ist es eher als eine Ergänzung zu sehen, deren agronomische Vorteile (Humusaufbau) gesichert sind, deren ökonomisches Modell sich aber noch beweisen muss.

Um zu beurteilen, ob Carbon Farming eine Option für Ihren Betrieb ist, ist ein tiefes Verständnis der Chancen und Risiken dieses aufstrebenden Geschäftsmodells unerlässlich.

Um diese komplexen Regelungen und neuen Geschäftsmodelle für Ihren Betrieb optimal zu nutzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist eine einzelbetriebliche Beratung durch Ihre Landwirtschaftskammer der nächste logische und empfehlenswerte Schritt.

Häufige Fragen zur Umsetzung der GAP mit Zwischenfrüchten

Was passiert bei falscher Artenzusammensetzung in einer Eigenmischung?

Eine Artenzusammensetzung, die nicht den Vorgaben der jeweiligen Ökoregelung entspricht, kann zur vollständigen Aberkennung der Förderfähigkeit für diese Maßnahme führen. Im schlimmsten Fall können bereits gezahlte Prämien zurückgefordert werden. Dies unterstreicht das hohe administrative Risiko von Eigenmischungen.

Welche Nachweise sind bei Eigenmischungen für die GAP-Förderung zwingend erforderlich?

Für Eigenmischungen ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Dazu gehören detaillierte Mischprotokolle mit den prozentualen Anteilen aller Komponenten, die Rechnungen der Einzelkomponenten als Kaufnachweis sowie idealerweise Rückstellproben des gemischten Saatguts, die im Falle einer Kontrolle zur Analyse herangezogen werden können.

Geschrieben von Hannes Mühlenberg, Diplom-Agraringenieur und Forstwirtschaftsmeister, der seit 20 Jahren land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bei der Umstellung auf regenerative Bewirtschaftung begleitet. Experte für Bodenfruchtbarkeit, Agroforstsysteme und klimaresilienten Waldumbau.