Veröffentlicht am März 15, 2024

Entgegen der verbreiteten Annahme geht es beim Lieferkettengesetz (LkSG) weniger um eine direkte Haftung für Vorfälle, sondern um die nachweisbare operative Kontrolle Ihrer Sorgfaltspflichten.

  • Ein einzelnes Siegel oder ein oberflächlicher Audit reicht nicht aus, um die gesetzliche „Bemühungspflicht“ zu erfüllen.
  • Die größten Risiken sind nicht die Bußgelder, sondern kommerzielle Konsequenzen wie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Reputationsschäden.

Empfehlung: Betrachten Sie das LkSG nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches Werkzeug zur Stärkung Ihrer Lieferkettenresilienz und Ihres Wettbewerbsvorteils.

Die Frage trifft Geschäftsführer und Einkaufsleiter im deutschen Mittelstand ins Mark. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2024 für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland gilt, sorgt für erhebliche Unsicherheit. Die Vorstellung, für Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit bei einem Zulieferer am anderen Ende der Welt rechtlich belangt zu werden, ist beunruhigend. Viele sehen darin nur eine weitere bürokratische Hürde, die Kosten verursacht und Ressourcen bindet.

Doch diese Sichtweise greift zu kurz. Die Kernfrage ist nicht, ob Sie für einen Vorfall direkt haften, sondern ob Sie nachweisen können, alles „Angemessene“ unternommen zu haben, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Das Gesetz etabliert eine Bemühungspflicht, keine Garantie für eine makellose Lieferkette. Es verschiebt den Fokus von einer reaktiven Problemlösung hin zu einem proaktiven, dokumentierten und systematischen Risikomanagement. Es geht nicht mehr nur um den Preis, sondern um die nachweisbare Kontrolle Ihrer globalen Wertschöpfungskette.

Dieser Wandel vom reinen Einkäufer zum Risikomanager ist die eigentliche Herausforderung – und die größte Chance. Unternehmen, die diesen Paradigmenwechsel verstehen und umsetzen, erfüllen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bauen robustere, transparentere und letztlich wettbewerbsfähigere Lieferketten auf. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die zentralen Fallstricke des LkSG in der Praxis meistern.

Um die komplexen Anforderungen des Lieferkettengesetzes pragmatisch anzugehen, haben wir die häufigsten und drängendsten Fragen aus dem Mittelstand in den folgenden Abschnitten für Sie aufbereitet. Jede Sektion bietet konkrete Antworten und Handlungsansätze.

Wie finden Sie heraus, ob Ihr Zulieferer in Vietnam Arbeitsrechte verletzt?

Die Durchführung von Audits vor Ort ist ein klassischer Ansatz, doch oft liefern diese nur eine Momentaufnahme und decken versteckte Probleme nicht auf. Um ein authentisches Bild der Arbeitsbedingungen zu erhalten, müssen Sie Kanäle schaffen, die den Arbeitern eine Stimme geben – anonym und sicher. Die operative Steuerung Ihrer Sorgfaltspflicht erfordert also mehr als nur Checklisten-Audits. Der Schlüssel liegt in der Kombination von direkten und indirekten Informationsquellen.

Eine effektive Methode ist der Einsatz von sogenannten Worker-Voice-Technologien. Diese ermöglichen es Fabrikarbeitern, über simple Kanäle wie SMS oder mobile Apps anonymes Feedback zu geben. So erhalten Sie ungefilterte Einblicke in Themen wie überlange Arbeitszeiten, zurückgehaltene Löhne oder Sicherheitsmängel. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat in Pilotprojekten in Südostasien bereits gezeigt, wie solche Technologien in Kombination mit lokalen Partnern erfolgreich eingesetzt werden können. Um die Umsetzung zu erleichtern, können Sie folgende Schritte gehen:

  • Implementieren Sie mobile Apps oder SMS-Dienste, die anonymes Feedback von Fabrikarbeitern ermöglichen.
  • Arbeiten Sie mit vietnamesischen NGOs oder lokalen Gewerkschaften zusammen, um authentische Einblicke zu erhalten.
  • Nutzen Sie die Unterstützung der deutschen Auslandshandelskammer (AHK) in Vietnam für lokale Kontakte und Expertise.
  • Teilen Sie die Kosten für Audits mit anderen Mittelständlern über Brancheninitiativen, um Ressourcen zu bündeln.
  • Führen Sie gezielte Betriebsbegehungen bei Lieferanten durch, um direkte Kontakte zu den Arbeitern herzustellen.

Dieser Mix aus Technologie, lokalen Partnerschaften und direkter Überprüfung schafft ein robustes System, das weit über die reine Papier-Compliance hinausgeht und tatsächliche Risiken aufdeckt.

Wie muss ein Whistleblower-System aussehen, das auch für Fabrikarbeiter zugänglich ist?

Ein internes Hinweisgebersystem, das nur über das Intranet erreichbar ist, erfüllt die Anforderungen des LkSG nicht. Das Gesetz verlangt explizit einen niedrigschwelligen Zugang für alle potenziell Betroffenen entlang der Lieferkette. Ein Fabrikarbeiter in einer ländlichen Region muss eine Meldung genauso einfach abgeben können wie ein Mitarbeiter in Deutschland. Die Zugänglichkeit ist hier das entscheidende Kriterium für die Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems.

Die Herausforderung besteht darin, sprachliche, technische und kulturelle Barrieren zu überwinden. Eine bewährte Methode ist die Nutzung von QR-Codes. Ein einfacher Aushang in der lokalen Sprache in der Kantine oder an Schwarzen Brettern in der Produktionsstätte kann auf eine webbasierte Meldeplattform verlinken, die auf mobilen Geräten funktioniert und mehrere Sprachen unterstützt. Wichtig ist, dass diese Plattform auch anonyme Meldungen zulässt, um die Hemmschwelle zu senken. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier klar: Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz ist weitergehend als das System nach der Whistleblowing-Richtlinie, da es auch Personen außerhalb des eigenen Unternehmens zugänglich sein muss.

QR-Code-Aushang in einer Fabrikhalle mit Arbeitern, die darüber diskutieren, als Symbol für ein zugängliches Beschwerdesystem.

Wie das Bild andeutet, ist die Kommunikation und das Schaffen von Vertrauen vor Ort essenziell. Die Arbeiter müssen wissen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und ihnen keine Repressalien drohen. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vertrauenspersonen oder NGOs kann dabei helfen, dieses Vertrauen aufzubauen und die effektive Nutzung des Systems sicherzustellen.

Reicht ein Fairtrade-Siegel aus, um Ihre Sorgfaltspflicht zu belegen?

Nein, ein einzelnes Siegel allein ist kein ausreichender Beleg für die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten. Zertifikate wie Fairtrade, GOTS oder SA8000 sind wichtige Bausteine und wertvolle Indikatoren im Rahmen Ihrer Risikoanalyse, aber sie ersetzen nicht Ihre eigene, unternehmensspezifische Prüfung. Das LkSG verlangt eine risikobasierte und angemessene Herangehensweise, und die Vergabe von Siegeln entbindet Sie nicht von dieser Pflicht. Die Begründung dafür ist einfach: Kein Siegel deckt alle Risikobereiche und die gesamte Tiefe der Lieferkette gleichermaßen ab.

Siegel können als erster Filter dienen, um Hochrisiko-Lieferanten zu identifizieren. Sie müssen jedoch die Methodik, den Geltungsbereich und die Prüfmechanismen des jeweiligen Siegels verstehen und bewerten, ob diese für Ihre spezifischen Risiken ausreichen. Der folgende Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die Schwerpunkte bekannter Standards sein können, was vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner Handreichung ebenfalls betont wird.

Siegel-Matrix zur Risikobewertung: Ein Überblick
Siegel Abdeckung Kinderarbeit Abdeckung Zwangsarbeit Umweltstandards Lieferkettentiefe
Fairtrade Hoch Mittel Mittel Nur Rohstoffebene
SA8000 Hoch Hoch Niedrig Produktionsebene
GOTS Mittel Mittel Hoch Textilkette
amfori BSCI Hoch Hoch Mittel Direkte Lieferanten

Die Tabelle macht deutlich: Ein Lieferant mit Fairtrade-Zertifizierung erfordert möglicherweise zusätzliche Prüfungen bezüglich Umweltstandards oder tieferer Lieferkettenstufen. Ihre Dokumentation muss zeigen, dass Sie diese Lücken erkannt und durch eigene Maßnahmen – wie Lieferantenfragebögen, vertragliche Zusicherungen oder eigene Audits – geschlossen haben. Das ist der Kern der „nachweisbaren Bemühung“.

Was kostet es Ihr Unternehmen, wenn Sie den Bericht nicht rechtzeitig beim BAFA einreichen?

Die direkten finanziellen Sanktionen bei Verstößen gegen das LkSG sind empfindlich. Die verspätete oder unvollständige Einreichung des jährlichen Berichts beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höhe der Sanktionen ist gestaffelt und kann beträchtlich sein. So können Bußgelder bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen. Erste von der BAFA eingeleitete Verfahren seit 2024 zeigen, dass die Behörde die Durchsetzung ernst nimmt.

Doch die Konzentration allein auf die Bußgelder ist ein gefährlicher Trugschluss. Die indirekten Kosten und kommerziellen Nachteile bei einer nachgewiesenen Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten sind oft weitaus höher und nachhaltig schädlicher für das Unternehmen. Diese „Kollateralschäden“ manifestieren sich in verschiedenen Bereichen und können die Existenz eines mittelständischen Unternehmens stärker bedrohen als das Bußgeld selbst. Eine mangelhafte LkSG-Compliance wird zunehmend zu einem harten Wettbewerbsnachteil.

Checkliste: Die indirekten Kosten der LkSG-Nichterfüllung

  1. Finanzierung: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Kreditlinien und Investoren. Wie stark fließen ESG-Ratings bereits in deren Entscheidungen ein? Ein schlechtes Rating aufgrund von LkSG-Mängeln kann den Zugang zu Kapital erschweren.
  2. Kunden & Partner: Listen Sie Ihre Top-5-Kunden auf. Sind dies große Konzerne, die selbst dem LkSG unterliegen und die Compliance von ihren Lieferanten einfordern? Eine Auslistung droht.
  3. Personal: Analysieren Sie Ihre jüngsten Recruiting-Kampagnen. Wie wichtig ist das Thema Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung für die qualifizierten Fachkräfte, die Sie anziehen wollen?
  4. Management & Recht: Kalkulieren Sie den internen Aufwand (Managementzeit, Rechtsberatung) für den Fall einer offiziellen BAFA-Prüfung. Diese Ressourcen fehlen an anderer Stelle.
  5. Reputation: Bewerten Sie das Risiko eines öffentlichen Reputationsschadens bei Kunden, insbesondere im B2C-Geschäft. Wie schnell könnten negative Schlagzeilen den Umsatz beeinflussen?

Diese Punkte zeigen, dass das LkSG weit mehr als eine reine Compliance-Aufgabe ist. Es ist ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit und den Markterfolg des Unternehmens.

Warum gewinnen Sie keine öffentlichen Aufträge mehr, wenn Sie die LkSG-Erklärung nicht abgeben?

Für viele mittelständische Unternehmen ist das Geschäft mit der öffentlichen Hand ein stabiles und wichtiges Standbein. Genau hier entfaltet das LkSG eine seiner schärfsten Wirkungen, die weit über ein Bußgeld hinausgeht. Eine der härtesten Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz ist der potenzielle Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Dies ist keine theoretische Gefahr, sondern eine explizit im Gesetz verankerte Konsequenz.

Professionelle Geschäftsleute in einem Vergabeverfahren, was den Wettbewerbsvorteil durch LkSG-Compliance symbolisiert.

Die Logik dahinter ist klar: Der Staat als Auftraggeber will sicherstellen, dass Steuergelder nicht an Unternehmen fließen, die Menschenrechte oder grundlegende Umweltstandards missachten. Die LkSG-Konformität wird damit zu einer fundamentalen Eintrittskarte für den Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) formuliert die Konsequenz unmissverständlich:

Unternehmen können bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahren von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.

– BMZ, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ein „schwerwiegender Verstoß“ kann bereits dann vorliegen, wenn ein Unternehmen rechtskräftig mit einem Bußgeld von einer bestimmten Höhe belegt wurde. Plötzlich wird die LkSG-Compliance von einer internen Verwaltungsaufgabe zu einem kritischen Faktor für die Vertriebsstrategie. Ein Unternehmen, das hier seine Hausaufgaben nicht macht, verliert nicht nur potenzielle Aufträge, sondern riskiert, für Jahre von einem wichtigen Marktsegment abgeschnitten zu werden.

Wie bringen Sie chinesische Zulieferer dazu, Ihnen verlässliche Emissionsdaten zu schicken?

Die Abfrage von CO2-Daten bei chinesischen Lieferanten wird oft als unmögliche Aufgabe angesehen. Direkte Forderungen nach sensiblen Verbrauchsdaten werden häufig mit Misstrauen oder Schweigen beantwortet. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, die Anfrage nicht als deutsche Kontrollmaßnahme zu positionieren, sondern als unterstützende Maßnahme zur Erreichung der offiziellen chinesischen Klimaziele. China verfolgt eine ambitionierte „Dual Carbon“-Politik mit dem Ziel, den Emissionshöhepunkt vor 2030 und Klimaneutralität bis 2060 zu erreichen. Ihre Datenanfrage wird damit zu einem Beitrag zu dieser nationalen Strategie.

Anstatt Druck auszuüben, sollten Sie ein anreizbasiertes System etablieren. Lieferanten, die kooperieren und verlässliche Daten liefern, werden zu „Preferred Suppliers“ und erhalten konkrete geschäftliche Vorteile. Dies schafft eine Win-Win-Situation. Der Lieferant verbessert seine Position im Rahmen der nationalen chinesischen Politik und sichert sich gleichzeitig bessere Konditionen bei Ihnen. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • Strategisches Framing: Formulieren Sie Ihre Datenanforderungen explizit als Unterstützung für die chinesischen „Dual Carbon“-Ziele.
  • Preferred-Supplier-Programm: Etablieren Sie ein Programm, das datenliefernden Partnern Vorteile wie längerfristige Verträge, schnellere Bezahlung oder größere Bestellvolumina bietet.
  • Vereinfachung: Stellen Sie einfache, zweisprachige Excel-Vorlagen (Deutsch/Mandarin) zur Verfügung, um die Datenerfassung zu standardisieren und zu erleichtern.
  • Technologiezugang: Bieten Sie Ihren wichtigsten Partnern Zugang zu günstigen oder kostenlosen Software-Tools für die Datenerfassung an, um die technische Hürde zu senken.

Dieser partnerschaftliche Ansatz, der auf Anreizen und der Ausrichtung auf lokale politische Ziele basiert, ist weitaus effektiver als jede Forderung. Er verwandelt eine Compliance-Pflicht in eine strategische Lieferantenentwicklung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das LkSG ist kein reines Haftungsthema, sondern erfordert ein proaktives, nachweisbares Risikomanagement als operative Aufgabe.
  • Die „Bemühungspflicht“ steht im Zentrum: Nicht Perfektion wird verlangt, sondern ein systematischer, dokumentierter Prozess zur Risiko-Minimierung.
  • Die größten finanziellen Risiken liegen nicht in den Bußgeldern, sondern in den indirekten Folgen wie dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Reputationsverlust.

Der Fehler beim Lieferanten-Check: Wer haftet, wenn Ihre „Bio“-Zutat pestizidbelastet ist?

Dies ist ein klassisches Szenario, das die verschiedenen Ebenen der Verantwortung verdeutlicht. Zunächst greift die zivilrechtliche Produkthaftung. Als Inverkehrbringer des Endprodukts in Deutschland haften Sie gegenüber Ihren Kunden für fehlerhafte Ware, unabhängig davon, wo der Fehler in der Lieferkette entstanden ist. Finden die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden Pestizide in Ihrem Bio-Produkt, drohen Rückrufe, Vertriebsverbote und erhebliche finanzielle Schäden.

Parallel dazu prüft das BAFA im Rahmen des LkSG, ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Umweltschäden nachgekommen sind. Hier geht es nicht um die Haftung für das fehlerhafte Produkt selbst, sondern darum, ob Ihre Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen „angemessen“ waren. Haben Sie sich nur auf das Bio-Siegel des Lieferanten verlassen oder haben Sie zusätzliche, risikobasierte Maßnahmen ergriffen? Die wahre Verteidigungslinie liegt in Ihrer Dokumentation. Können Sie nachweisen, dass Sie stichprobenartige Laboranalysen durchgeführt haben, die über die Anforderungen des Siegels hinausgehen? Gibt es vertragliche Zusicherungen zur Pestizidfreiheit? Haben Sie Lieferantenschulungen dokumentiert?

Die Haftung für den konkreten Schaden und das Bußgeldrisiko durch das LkSG sind zwei verschiedene Dinge, die jedoch eng miteinander verknüpft sind. Ein robustes, dokumentiertes Risikomanagement schützt Sie an beiden Fronten. Es minimiert nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Vorfällen, sondern dient im Streitfall als entscheidender Nachweis Ihrer „nachweisbaren Bemühung“ gegenüber dem BAFA.

Wie berechnen Mittelständler ihre Scope 3 Emissionen ohne teure Berater?

Die Berechnung der Scope 3 Emissionen – also jener indirekten Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Lieferkette entstehen – erscheint vielen Mittelständlern als eine Mammutaufgabe, die nur mit teuren Beratern zu bewältigen ist. Doch das LkSG und die Erwartungen des BAFA basieren auf dem Prinzip der Angemessenheit. Es wird nicht von Anfang an eine wissenschaftlich perfekte, lückenlose Datenerhebung erwartet. Ein pragmatischer, schrittweiser Ansatz ist nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen.

Der erste Schritt ist die Anwendung der 80/20-Regel (Pareto-Prinzip): Konzentrieren Sie sich auf die größten Emissionsquellen. Dies sind in der Regel eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie der Transport. Anstatt tausende kleiner Lieferanten zu analysieren, beginnen Sie mit den Top 20%, die für 80% Ihres Einkaufsvolumens verantwortlich sind. Für eine erste Schätzung können Sie die kostenlose Datenbank ProBas des Umweltbundesamtes nutzen. Diese liefert durchschnittliche Emissionsfaktoren für eine Vielzahl von Materialien und Dienstleistungen. Die grundlegende Formel lautet: Menge (z.B. in kg oder €) x Emissionsfaktor = CO2-Äquivalente (CO2e).

Diese ausgabenbasierte Methode liefert eine solide erste Schätzung, die Sie in Ihrem Bericht transparent als solche kennzeichnen können. Das BAFA akzeptiert diesen Ansatz, solange ein Plan zur schrittweisen Verbesserung der Datenqualität erkennbar ist. Das Angemessenheitsprinzip erlaubt vernünftigerweise erwartbare Maßnahmen, und dazu gehört ein iterativer Prozess. Sie können dann Jahr für Jahr die Datenqualität verfeinern, indem Sie von ausgabenbasierten Durchschnittswerten zu aktivitätsbasierten, lieferantenspezifischen Daten übergehen.

Der Schlüssel liegt darin, einfach anzufangen und den Prozess der Datenverfeinerung transparent zu dokumentieren, anstatt auf die perfekte Lösung zu warten.

Beginnen Sie noch heute mit einer internen Überprüfung Ihrer Lieferanten-Risikoanalyse und Dokumentationsprozesse. Dieser erste Schritt ist entscheidend, um nicht nur Bußgelder zu vermeiden, sondern Ihr Unternehmen widerstandsfähig und zukunftsfest aufzustellen.

Häufige Fragen zu Haftung und Lieferketten-Compliance

Was ist der Unterschied zwischen zivilrechtlicher Haftung und LkSG-Pflichten?

Die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte liegt beim Inverkehrbringer des Produkts in Deutschland, also bei Ihnen. Das LkSG begründet keine neue zivilrechtliche Haftung, sondern prüft die prozessuale „Bemühungspflicht“ zur Vermeidung von Risiken und kann bei Nichterfüllung zu Bußgeldern und anderen Sanktionen führen. Beide können parallel bestehen.

Welche Dokumentation schützt im Streitfall am besten?

Ein umfassender „Audit Trail“ ist entscheidend. Dazu gehören: Ihre dokumentierte Risikoanalyse, Nachweise über regelmäßige, risikobasierte Laboranalysen (die über reine Siegel-Anforderungen hinausgehen), vertragliche Zusicherungen Ihrer Lieferanten (z.B. zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards) und dokumentierte Lieferantenschulungen, beispielsweise zum korrekten Pestizideinsatz.

Welche Rolle spielt die deutsche Lebensmittelüberwachung?

Die amtlichen Behörden der Bundesländer agieren unabhängig vom BAFA. Wenn sie bei Routinekontrollen Pestizidfunde in Ihren Produkten machen, lösen sie eigene Maßnahmen wie Produktrückrufe oder Verkaufsverbote aus. Solche Vorfälle können jedoch gleichzeitig eine Prüfung durch das BAFA nach dem LkSG anstoßen, was den Druck auf betroffene Unternehmen massiv erhöht.

Geschrieben von Dr. Thomas Richter, Senior Sustainability Consultant und Auditor für den deutschen Mittelstand mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Unternehmensberatung. Spezialisiert auf CSRD-Berichterstattung, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und CO2-Bilanzierung nach GHG Protocol.